Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Im Normalfall werden nach der Antragstellung die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen übernommen.
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.
Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP).